1. Form der Einreichung der Patentanmeldung Der
Anmelder muss die Patentanmeldung in elektronischer Form oder schriftlich einreichen.
(1) Wenn ein Anmelder ein Patent in Form einer elektronischen Datei beantragt, durchläuft er im Voraus das Anmeldeverfahren für die Registrierung elektronischer Anmeldungen und übermittelt dem Patentamt die Anmeldungsunterlagen und andere Unterlagen über das elektronische Patentanmeldungssystem des Patentamts.
(2) Wenn der Anmelder schriftlich ein Patent beantragt, können die Anmeldungsunterlagen und sonstigen Unterlagen bei der Annahmestelle des Patentamts eingereicht oder an das Büro des Patentamts des Staatlichen Amtes für geistiges Eigentum (im Folgenden als Annahmeamt für das Patentamt bezeichnet) übermittelt werden. Sie kann auch an der Rezeption des Patentamts der örtlichen Geschäftsstelle abgegeben oder an das “Büro des Patentamts der staatlichen Behörde für geistiges Eigentum” geschickt werden.
Derzeit befinden sich die Patentämter in Peking, Shenyang, Jinan, Changsha, Chengdu, Nanjing, Shanghai, Guangzhou, Xi’an, Wuhan, Zhengzhou, Tianjin, Shijiazhuang, Harbin, Changchun, Guiyang, Guiyang, Hangzhou, Chongqing, Shenzhen, Fuzhou, Nanning und Urumqi. Nanchang, Yinchuan, Hefei, Suzhou, Haikou, Lanzhou, Taiyuan und andere Städte gründen Agenturen. Informationen zum Patentamt finden Sie unter http://www.cnipa.gov.cn/zldbc/ .
Das Nationale Amt für Verteidigung des geistigen Eigentums behandelt speziell Anmeldungen von Verteidigungspatenten.
2. Welche Anmeldungsunterlagen sollten für die Patentanmeldung eingereicht werden?
(1) Wenn eine Anmeldung für ein Erfindungspatent eingereicht wird, müssen die Anmeldungsunterlagen Folgendes enthalten: einen Antrag auf Erfindungspatent, eine Zusammenfassung der Spezifikation (eine zusammenfassende Zeichnung sollte bei Bedarf eingereicht werden), ein Anspruch und eine Spezifikation (falls erforderlich). Abbildung).
Im Falle einer Erfindungspatentanmeldung, die eine Aminosäure- oder Nukleotidsequenz umfasst, ist das Sequenzprotokoll in die Spezifikation aufzunehmen und das Sequenzprotokoll ist als separater Teil der Spezifikation einzureichen. Die Seitennummer ist separat zu erstellen und muss ebenfalls im Einklang mit dem Patentamt des Staatlichen Amtes für geistiges Eigentum (unten) eingereicht werden. Ein optischer Datenträger oder eine Diskette mit der im Patentamt angegebenen Sequenzliste.
Wird eine Erfindung durch eine genetische Ressource erstellt, muss der Antragsteller die Quelle der genetischen Ressource in der Anfrage angeben und das Registrierungsformular der Quelle genetischer Ressourcen angeben, um die direkte Quelle und die ursprüngliche Quelle der genetischen Ressource anzugeben. Kann der Antragsteller die ursprüngliche Quelle nicht erklären, ist der Grund anzugeben.
(2) Bei der Anmeldung eines Gebrauchsmusters müssen die Anmeldungsunterlagen Folgendes enthalten: eine Gebrauchsmusteranmeldung, eine Zusammenfassung der Beschreibung und ihrer abstrakten Zeichnung, einen Anspruch, eine Spezifikation und eine Zeichnung der Spezifikation.
Beispiel 1: Beispiel für das Verfassen einer Gebrauchsmusteranmeldung
(3) Bei der Anmeldung eines Geschmacksmusters sollten die Anmeldungsunterlagen Folgendes enthalten: einen Antrag auf Musterpatent, ein Bild oder ein Foto (ein Farbbild oder ein Foto sollte zum Schutz der Farbe eingereicht werden) und das Muster Eine kurze Beschreibung
Beispiel 1: Beispiel für das Schreiben von Designanmeldungen Beispiel
2: Beispiel für das Schreiben von ähnlichen Designanmeldungen
3. Antragsformular in einheitlicher Form Das
Anmeldungsdokument sollte ein vom Patentamt einheitlich erstelltes Formular verwenden. Diese Formulare können von der Website des nationalen Amtes für geistiges Eigentum unter http://www.cnipa.gov.cn/bgxz/ oder am Konsultationsschalter der Empfangshalle des Patentamts oder per Brief (Brief an: National Knowledge) heruntergeladen werden. Das Büro der ersten Überprüfungs- und Prozessverwaltungsabteilung des Patentamts des Immobilienamts kann den Antrag auch beim Agenturbüro des Patentamts des Staatlichen Amtes für geistiges Eigentum (nachstehend als Patentamt bezeichnet) einholen. Ein Formular kann nur für eine Patentanmeldung verwendet werden.
Die Papierqualität für die Bewerbungsunterlagen sollte der Papierqualität für den Kopierer entsprechen. Auf dem Papier dürfen sich keine unbrauchbaren Wörter, Markierungen, Kästchen, Linien usw. befinden. Für alle Dokumente wird Papier im Format A4 (210 mm × 297 mm) verwendet. Das Papier für die Bewerbungsunterlagen sollte einseitig oder in vertikaler Richtung verwendet werden. Der Text sollte von links nach rechts angeordnet werden, die linke und obere Seite des Papiers sollten jeweils 25 mm und die rechte und untere Seite jeweils 15 mm aufweisen.
4. Anordnung der Anmeldungsunterlagen bei Einreichung der Anmeldung Die
Erfindungs- oder Gebrauchsmusteranmeldungsunterlagen werden in der folgenden Reihenfolge angeordnet: Antrag, Zusammenfassung, abstrakte Zeichnung, Anspruch, Spezifikation (einschließlich Aminosäure- oder Nukleotid-Sequenztabelle), beiliegendes Handbuch Abbildung
Die Anmeldeunterlagen für Geschmacksmuster müssen in der folgenden Reihenfolge angeordnet sein: Anfrage, Foto oder Foto, kurze Beschreibung. Jeder Teil des Bewerbungsdokuments sollte in arabischer Reihenfolge in der Reihenfolge der Seiten geschrieben werden.
5. Text- und Schreibanforderungen der
Bewerbungsunterlagen Alle Teile der Bewerbungsunterlagen sollten in Chinesisch verfasst sein. Wenn für ausländische Namen, Ortsnamen und wissenschaftliche und technische Begriffe keine einheitliche chinesische Übersetzung vorliegt, sollte der ursprüngliche Text nach der chinesischen Übersetzung in Klammern angegeben werden. Die Bewerbungsunterlagen sollten in Song, Song oder Skorpion geschrieben oder gedruckt sein, die Schrift sollte schwarz sein, die Höhe sollte zwischen 3,5 und 4,5 mm liegen und der Zeilenabstand sollte zwischen 2,5 und 3,5 mm liegen. Wenn Zeichnungen in den Bewerbungsunterlagen enthalten sind, sollten die Linien gerade und klar sein und dürfen nicht geändert werden. Verwenden Sie den Konstruktionsplan nicht als Zeichnung.
6. Unterlagen
Für die Bearbeitung von Patentanmeldungen sind den einschlägigen Unterlagen Belege beizufügen, die von den zuständigen Behörden ausgestellt oder von den Parteien unterschrieben werden. Alle Arten von Belegen müssen Originale sein; wenn es sich bei den Belegen um Kopien handelt, werden sie von der zuständigen Behörde, die die Belege mit dem amtlichen Siegel ausgestellt hat, notariell beglaubigt oder bestätigt (mit Ausnahme der vom Patentamt bestätigten Originaldokumente). Die vom Antragsteller vorgelegten Belege sind in Fremdsprachen und sollten von einer Übersetzung des chinesischen Titels begleitet werden.
7. Unterschrift oder Versiegelung
Patentanmeldungsdokumente oder andere dem Patentamt vorgelegte Dokumente werden gemäß den Bestimmungen unterzeichnet oder versiegelt. Eine Anmeldung, für die keine Patentagentur beauftragt wurde, wird vom Anmelder (oder dem Patentinhaber), anderen interessierten Parteien oder seinem Vertreter unterzeichnet oder versiegelt. Die Formalitäten, die das unmittelbare Recht betreffen, werden von allen Rechteinhabern unterzeichnet oder versiegelt. Wird eine Patentagentur beauftragt, so wird sie von der Patentagentur versiegelt und erforderlichenfalls vom Anmelder (oder Patentinhaber), anderen interessierten Parteien oder ihrem Vertreter unterzeichnet oder versiegelt.
8. Anmeldung für denselben Tag Der
gleiche Anmelder muss am selben Tag sowohl für das Gebrauchsmuster als auch für das Erfindungspatent für dieselbe Erfindung gelten.
9. Einheitlichkeitsanforderungen für den Inhalt der Patentanmeldung
Eine Erfindungs- oder Gebrauchsmusteranmeldung ist auf eine Erfindung oder ein Gebrauchsmuster beschränkt. Zwei oder mehr Erfindungen oder Gebrauchsmuster, die zu einem allgemeinen erfinderischen Konzept gehören, können als eine Anwendung vorgeschlagen werden. Eine Geschmacksmusteranmeldung sollte auf ein Geschmacksmuster beschränkt sein. Zwei oder mehr ähnliche Muster desselben Produkts oder zwei oder mehr Muster für Produkte derselben Kategorie, die in Sets verkauft oder verwendet werden, können als eine Anmeldung eingereicht werden.
10. Beauftragung von Patentanwälten
Einheiten oder Einzelpersonen auf dem Festland von China können eine gesetzlich eingerichtete Patentagentur mit der Bearbeitung von Patentanmeldeverfahren beauftragen, oder sie können einschlägige Verfahren selbst durchführen.
Beantragt ein Ausländer, ein ausländisches Unternehmen oder eine andere ausländische Organisation, die keinen festen Wohnsitz oder keine Geschäftsstelle auf dem chinesischen Festland hat, ein Patent in China oder beantragen der erste Unterschriftenanmelder und der Anmelder vom chinesischen Festland gemeinsam ein Patent, so beauftragen sie eine gesetzlich festgelegte Patentagentur. Griff
Wenn ein Anmelder aus Hongkong, Macao oder Taiwan, der keinen festen Wohnsitz oder keine Geschäftsstelle auf dem chinesischen Festland hat, beim Patentamt einen Patentantrag einreicht oder als erster unterzeichneter Anmelder und ein chinesischer Antragsteller aus dem chinesischen Festland gemeinsam ein Patent beantragen, erteilt er ein gesetzlich festgelegtes Patent. Die Agentur erledigt.
Die gesetzlich geschaffene Patentagentur wird vom Staatlichen Amt für geistiges Eigentum gemäß den Bestimmungen der Patentagenturverordnung eingerichtet. Die spezifischen Informationen des jeweiligen Verzeichnisses und der Patentagentur sind online abrufbar ( http://www.cnipa.gov.cn/zldlgl/). ).
11.
Annahme des Patentantrags Nach Erhalt des Patentantrags bestimmt das Patentamt oder das Patentamt das Anmeldedatum, die Anmeldenummer und die Annahmeerklärung. Wenn die Bedingungen für die Annahme nicht erfüllt sind, wird eine Benachrichtigung über die Nichtannahme der Dokumente ausgestellt.
Nach Erhalt der Annahmebestätigung und der Zahlungsbestätigung muss der Anmelder die Informationen in der Bekanntmachung sorgfältig prüfen, und wenn er Einwände gegen die Bekanntmachungsinformationen hat, muss er diese unverzüglich beim Patentamt einreichen.
Wenn die Anmeldungsunterlagen an das Patentamt geschickt werden, kann die Annahmeerklärung des Patentamts in der Regel innerhalb eines Monats eingehen.Wenn das Patentamt die Mitteilung des Patentamts seit mehr als einem Monat nicht erhalten hat, muss sich der Anmelder unverzüglich beim Patentamt erkundigen.
Bei einer Änderung der Anschrift des Anmelders oder des Patentinhabers muss das Projekt rechtzeitig zum Projektwechsel beim Patentamt eingereicht werden, und wenn der Anmelder und die Patentagentur das Vermittlungsverhältnis aufheben, müssen sie die Formalitäten des Patentamts ändern.
12. Festlegung des Anmeldetags Die
Patentanmeldung und verschiedene dem Patentamt in Form elektronischer Dokumente vorgelegte Dokumente sind der Tag der Einreichung der elektronischen Dokumente durch das Patent Electronic Application System des Patentamtes.
Die direkt beim Rezeptionsbüro des Patentamts oder im Büro des Agenturbüros eingereichte Patentanmeldung ist der Tag des Eingangs der Anmeldung; der Patentantrag, der beim Patentamt oder im Patentamt eingereicht wird, wird per Post als Anmeldetag auf dem Umschlag versandt. Wenn der gesendete Poststempel nicht eindeutig und nicht erkennbar ist, ist der Tag des Eingangs beim Patentamt oder der Agentur das Anmeldetag. Die Patentanmeldung, die von der Kurierfirma beim Patentamt oder dem Agenturbüro eingereicht wird, ist das Datum des Eingangs der Anmeldung; die Patentanmeldung, die von der nichtannehmenden Abteilung oder der Person des Patentamts per Post oder Post eingereicht wird, hat nicht das Datum der Versendung oder das Lieferdatum, an dem der Antrag angemeldet wurde. Die Gültigkeit des Antrags ist der Tag des Eingangs des Antrags oder der tatsächliche Eingang der Agentur.
13. Korrektur des
Anmeldetags Wenn der Anmelder die Bekanntmachung über die Annahme der Patentanmeldung erhält und der Ansicht ist, dass der Anmeldetag nicht mit dem Versanddatum der Anmeldung übereinstimmt, kann dies innerhalb von zwei Monaten nach dem Anmeldetag der Patentanmeldung oder des Anmelders liegen. Sie erhalten innerhalb von einem Monat nach Erhalt der Benachrichtigung über die Annahme der Patentanmeldung eine Bitte um Berichtigung des Anmeldetags und fügen ein gültiges Zertifikat des Zustellungsdatums bei, das von der Post ausgestellt wurde, die das Patentdokument gesendet hat. Die im Zertifikat angegebene Registriernummer ist im Antragsformular anzugeben. Die registrierten Nummern sind gleich. Der Stub des Einschreibebriefs kann als der oben gültige Nachweis verwendet werden.
14. Zahlungszeitpunkt der Anmeldegebühr Der
Antragsteller zahlt die Anmeldegebühr innerhalb von zwei Monaten ab dem Anmeldetag oder innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt der Annahmebestätigung. Um die Anmeldegebühr zu zahlen, müssen Sie die entsprechende Anmeldungsnummer und die erforderlichen Zahlungsinformationen angeben.
15. Wie bezahle ich die Gebühr?
(1) Benutzer elektronischer Anmeldungen können sich beim elektronischen Anmeldungsnetzwerk ( http://cponline.cnipa.gov.cn/ ) anmelden und die Patentgebühr über das Online-Zahlungsverfahren bezahlen.
(2) Zahlen Sie die Patentgebühr direkt an das Patentamt oder das Patentamt.
(3) Überweisung von Patentgebühren durch Banken oder Postämter. Bei der Erstattung einer Patentgebühr durch eine Bank oder ein Postamt sollten die korrekte Anmeldenummer (oder Patentnummer) und der Name der Gebühr (oder Abkürzung) in der Nachsatzspalte des Überweisungsträgers angegeben werden.
Banküberweisung:
Bank of Deposit: CITIC Bank Beijing Zhichun Road Filialkonto
Name: Patentamt des Staates für geistiges Eigentum der Volksrepublik China
Kontonummer: 7111710182600166032
Postüberweisung:
Name des Zahlungsempfängers: Patentamt des Staatlichen Patentamtes Ladedienst
Kundennummer: 110000860 (Alternative Adresse Postleitzahl)
Adresse Postleitzahl: Nr. 6 West Tucheng Road, Tuen Mun Brücke, Haidian District, Peking (100088)
Weitere Fragen zu Patentgebühren oder Zahlungsgebühren finden Sie unter „Gebühren für Patentanmeldungen“ ( http: // www. Cnipa.gov.cn/zhfwpt/zlsqzn_pt/zlsqdfy/index.htm ) Teil der Einführung.
16. Geheimhaltungsprüfung vor der Beantragung eines Patents in einem fremden Land
Jede Einheit oder Person, die eine in China vervollständigte Erfindung oder ein Gebrauchsmuster bei einem fremden Land einreicht oder eine internationale Patentanmeldung bei einer ausländischen Institution einreicht, muss beim ausländischen Patentamt einen Antrag auf Patentgeheimnis stellen. . Jede juristische Person oder natürliche Person kann in einem fremden Land kein Patent für den Inhalt der Erfindung oder des Gebrauchsmusters beantragen, nachdem eine Vertraulichkeitsprüfung festgestellt hat, dass die nationale Sicherheit oder die wichtigsten Interessen der Vertraulichkeit bedürfen.
Es gibt drei Möglichkeiten, einen Antrag auf Vertraulichkeitsprüfung einzureichen, bevor ein Patent im Ausland beantragt wird:
(1) Übermitteln Sie gesondert einen Antrag auf Vertraulichkeitsprüfung in Form eines technischen Vorschlags. Wenn ein Antrag auf diese Weise gestellt wird, muss der Anmelder einen Antrag auf Prüfung des Patentgeheimnisses und eines technischen Plans an das fremde Land stellen und das Dokument schriftlich bei der Annahmestelle des Patentamtes oder beim Patentamt des staatlichen Amtes für geistiges Eigentum einreichen. Rezeption “.
(2) Ein Antrag auf Überprüfung der Vertraulichkeit wird gleichzeitig mit oder nach der Anmeldung eines chinesischen Patents eingereicht. Wenn ein Antrag auf diese Weise gestellt wird, muss der Anmelder einen Antrag auf Prüfung des Patentgeheimnisses bei einem fremden Land einreichen.
(3) Wenn eine internationale Patentanmeldung beim Patentamt eingereicht wird, wird davon ausgegangen, dass der Antrag auf Vertraulichkeitsüberprüfung gleichzeitig eingereicht wird, und es ist nicht erforderlich, einen Antrag auf Patentgeheimnisüberprüfung gesondert in einem fremden Land zu stellen.
Unter http://www.cnipa.gov.cn/docs/20180206152953119132.pdf finden Sie den Service-Leitfaden für die Beantragung von Patentgeheimnis im Ausland .
17. Vorsichtsmaßnahmen beim Einreichen von Bewerbungsunterlagen
(1) Antragsteller für verschiedene beim Patentamt eingereichte Dokumente bewahren das Manuskript auf, um die Konsistenz der Dokumente im Prozess der Antragsgenehmigung sicherzustellen, und können als Referenz für die Beantwortung der Überprüfungsgutachten verwendet werden.
(2) Wenn die Bewerbungsunterlagen versandt werden, sollte ein Einschreiben verwendet werden. Wenn Sie es nicht per Einschreiben verschicken können, können Sie es per Post verschicken, und Sie dürfen das Paket nicht zum Versenden der Bewerbungsunterlagen verwenden. Zusätzlich zu der detaillierten Adresse (einschließlich Postleitzahl) des Patentamts oder des Patentamts sollte das Einschreiben mit dem “Anmeldeformular” und dem “Erhalt des Patentamts des Staatlichen Amtes für geistiges Eigentum” oder “Patent des Staatlichen Amtes für geistiges Eigentum” gekennzeichnet sein. Die Worte des Büros × × Agenturbüro. Wenn die Anmeldungsunterlagen von der Kurierfirma eingereicht werden, ist der tatsächliche Tag des Eingangs der Anmeldeamt des Patentamts und der Vertretung jedes Patentamts das Anmeldetag. Ein Einschreiben sollte nur die gleichen Bewerbungsunterlagen enthalten. Nach dem Versenden sollte der Antragsteller den registrierten Belegstub ordnungsgemäß aufbewahren.
(3) Das Patentamt akzeptiert bei der Annahme von Patentanmeldungen keine Muster, Muster oder Modelle. Wenn der Anmelder im Prüfungsverfahren den Prüfer auffordert, die Probe oder das Modell einzureichen, wird er, wenn er persönlich im Annahmefenster des Patentamts eingereicht wird, eine Bescheinigung über die Überprüfung vorlegen, und wenn er versandt wird, ist er auf der Post zu markieren: Name) erfordert die Vorlage des Modells.
18. Einführung
in PCT International Application PATENT ZUSAMMENARBEIT TREATY, bezeichnet als PCT. Die im Rahmen des PCT eingereichte Anmeldung wird als internationale PCT-Anmeldung bezeichnet. Weitere Informationen zum PCT finden Sie unter http://www.cnipa.gov.cn/ztzl/pctzl/ .